Zum Hauptinhalt springen
DL Bau GmbH Logo

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Maler- und Lackierarbeiten zwischen dem Malerbetrieb und seinen Kunden. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, soweit keine spezielleren Vereinbarungen getroffen wurden. Individuelle Abreden mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB, bedürfen jedoch zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

Ein Vertrag kommt zustande, indem der Kunde eine Anfrage (z.B. über das Kontaktformular oder per E-Mail) stellt und der Malerbetrieb daraufhin ein schriftliches Angebot (per E-Mail) über die auszuführenden Leistungen unterbreitet. Der Vertragsschluss erfolgt, sobald der Kunde dieses Angebot innerhalb der angegebenen Frist ausdrücklich annimmt (in der Regel durch schriftliche Bestätigung per E-Mail). Sofern der Kunde das Angebot nicht innerhalb der Angebotsbindefrist annimmt, ist der Malerbetrieb nicht mehr an das Angebot gebunden.

2. Leistungen des Malerbetriebs und Ausführung

Gegenstand des Vertrages sind die im Angebot aufgeführten Maler-, Lackier- und ggf. Vorbereitungsarbeiten. Der Malerbetrieb führt die vereinbarten Arbeiten fachgerecht, nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks und unter Verwendung geeigneter Materialien aus, sofern nicht anders vereinbart.

Terminvereinbarungen: Vereinbarte Ausführungsfristen oder -termine sind nur dann als verbindlich anzusehen, wenn sie ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden. Andernfalls gelten Zeitangaben als unverbindliche Richtwerte. Bei Verzögerungen aufgrund von Umständen, die nicht vom Malerbetrieb zu vertreten sind (z.B. fehlende Mitwirkung des Kunden, höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse am Objekt), verlängern sich die Ausführungsfristen entsprechend. Insbesondere darf der Malerbetrieb die Arbeiten bei ungeeigneten Witterungsbedingungen (z.B. anhaltende Kälte, Regen oder hoher Luftfeuchtigkeit) unterbrechen; in einem solchen Fall verlängert sich die Ausführungsfrist um die Dauer der witterungsbedingten Unterbrechung.

Der Kunde ist verpflichtet, dem Malerbetrieb den Zugang zum Arbeitsort zum vereinbarten Termin zu ermöglichen und dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitsbereiche frei zugänglich und vorbereitet sind (z.B. Möbel ausgeräumt oder abgedeckt, ausreichend Beleuchtung und Stromversorgung). Kommt der Kunde diesen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwand, ist der Malerbetrieb berechtigt, einen angemessenen neuen Termin zu bestimmen und etwaige Mehrkosten in Rechnung zu stellen, sofern den Kunden ein Verschulden trifft.

3. Abnahme der Werkleistung

Nach fertiggestellter Ausführung der vereinbarten Arbeiten hat der Kunde die Leistung abzunehmen. Auf Verlangen des Malerbetriebs ist hierüber ein Abnahmeprotokoll zu fertigen und von beiden Parteien zu unterzeichnen. Erfolgt keine förmliche Abnahme, gilt die Leistung gleichwohl als abgenommen, wenn der Kunde die ausgeführten Arbeiten innerhalb einer vom Malerbetrieb gesetzten angemessenen Frist nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist, oder wenn der Kunde die Werkleistung – ggf. nach einer Teilabnahme – in Gebrauch nimmt.

Unerhebliche, d.h. geringfügige Mängel, die die Tauglichkeit des Werkes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern. Im Übrigen richtet sich die Abnahme nach § 640 BGB.

Mit der Abnahme geht die Gefahr etwaiger Schäden an der Leistung auf den Kunden über, soweit dieser die Schäden nicht zu vertreten hat. Vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarung gilt die Abnahme der Leistungen als stillschweigend erfolgt, wenn der Kunde innerhalb von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung keine Abnahme erklärt oder vorbehaltlos die Vergütung zahlt.

4. Gewährleistung und Mängelansprüche

Für etwaige Mängel der erbrachten Werkleistung haftet der Malerbetrieb im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung nach §§ 634 ff. BGB. Verbraucher haben insbesondere Anspruch auf Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Neuherstellung nach Wahl des Malerbetriebs), und – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – weitergehende Rechte auf Minderung des Preises oder Rücktritt vom Vertrag sowie Schadensersatz. Der Kunde hat offensichtliche Mängel dem Malerbetrieb möglichst frühzeitig anzuzeigen. Der Malerbetrieb ist berechtigt, zunächst nach eigener Wahl Nacherfüllung zu leisten. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen.

Sofern und soweit der Kunde Unternehmer ist, gelten die §§ 377, 381 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht) mit der Maßgabe, dass offenkundige Mängel binnen 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen sind. Unterlässt der Unternehmer-Kunde die rechtzeitige Anzeige, gilt die Leistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

5. Haftung

Der Malerbetrieb haftet dem Grunde nach für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haftet der Malerbetrieb – außer im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des Malerbetriebs der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Haftungsausschlüsse: Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei übernommener Garantie oder arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz).

Für Schäden, die durch unsachgemäße Handlungen des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter verursacht werden, übernimmt der Malerbetrieb keine Haftung, soweit den Malerbetrieb kein Mitverschulden trifft. Gleiches gilt für Schäden, die aufgrund von Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Malerbetriebs entstehen (z.B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, unvorhersehbare Umstände).

6. Materialbereitstellung durch den Kunden

Stellt der Kunde Materialien, Bau- oder Anstrichstoffe oder sonstige Komponenten für die Leistung bereit, so ist er dafür verantwortlich, dass diese in der erforderlichen Menge und zum vereinbarten Zeitpunkt am Ausführungsort zur Verfügung stehen. Der Kunde trägt das Risiko der Tauglichkeit und Qualität des von ihm bereitgestellten Materials.

Der Malerbetrieb schuldet in diesem Fall lediglich eine fachgerechte Verarbeitung des gestellten Materials, übernimmt jedoch keine Gewähr für Eigenschaften oder Mängelfreiheit des Materials selbst. Offensichtliche Bedenken gegen die Eignung oder Qualität des vom Kunden beigestellten Materials wird der Malerbetrieb dem Kunden unverzüglich anzeigen. Der Malerbetrieb ist berechtigt, die Verwendung des Materials abzulehnen und die Arbeiten auszusetzen, solange erhebliche Bedenken hinsichtlich der Verwendbarkeit des Materials bestehen.

Werden die Arbeiten auf Wunsch des Kunden trotz mitgeteilter Bedenken fortgesetzt, trägt der Kunde die Verantwortung für hieraus resultierende Mängel oder Schäden.

Sofern durch mangelhaftes Kundenmaterial ein Mehraufwand (z.B. für die Fehlersuche, Arbeitsverzögerungen oder Ersatzbeschaffungen) entsteht, kann der Malerbetrieb den Mehraufwand gesondert in Rechnung stellen, sofern den Malerbetrieb kein Mitverschulden trifft. Gesetzliche Ansprüche des Malerbetriebs, etwa nach § 645 BGB (Gefahrenübergang bei vom Besteller gelieferten Stoffen), bleiben unberührt.

7. Vergütung, Zahlungen und Verzug

Die Vergütung für die Leistungen des Malerbetriebs ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. Angebot. Alle angegebenen Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vermerkt ist, als Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zahlungsfälligkeit: Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, ist eine Abschlagszahlung in angemessener Höhe bei Beginn der Arbeiten oder bei Bereitstellung größerer Materialmengen fällig. Der Malerbetrieb ist insbesondere berechtigt, gemäß § 632a BGB für in sich abgeschlossene Teile des Werks Abschlagszahlungen zu verlangen (z.B. nach Lieferung von Materialien oder Teilleistungen). Abschlagsrechnungen sind unmittelbar nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.

Die Schlussrechnung über die gesamte Restvergütung ist nach vollständiger Fertigstellung des Werkes und erfolgter Abnahme fällig. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Schlusszahlung innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so gelten die gesetzlichen Regelungen. Insbesondere ist der Malerbetrieb berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Ist der Kunde Verbraucher, wird ein Verzugszins von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet; bei Unternehmern beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a.

8. Eigentumsvorbehalt (bei gelieferten Materialien)

Soweit der Malerbetrieb im Rahmen des Vertrages auch Waren oder Materialien liefert (z.B. Bodenbeläge, Farben als Gebinde), bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung aller Vergütungsansprüche aus dem Vertrag sein Eigentum. Erst mit endgültiger Begleichung des Rechnungsbetrages geht das Eigentum an solchen gelieferten Gegenständen auf den Kunden über.

Bereits verbaute oder verarbeitete Materialien, die wesentliche Bestandteile des Werks geworden sind (z.B. aufgebrachte Farbe an Wänden), können nicht zurückgegeben werden. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden stehen dem Malerbetrieb jedoch die gesetzlichen Sicherungsrechte (z.B. Werkunternehmerpfandrecht nach § 647 BGB) an eingebauten Materialien zu.

9. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Hinweis: Die folgende Widerrufsbelehrung gilt für Kunden, die Verbraucher (§ 13 BGB) sind und mit uns einen Vertrag im Wege des Fernabsatzes (z.B. per E-Mail oder über das Internet) geschlossen haben.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (DL Bau GmbH, Musterstraße 123, 53227 Bonn, E-Mail: info@dlbaugmbh.de, Telefon: +49 (0) 176 30592335) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das weiter unten beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben – einschließlich ggf. bereits gezahlter Liefer- oder Anfahrtskosten – unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass wir die Dienstleistungen bereits während der Widerrufsfrist erbringen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser Betrag entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.

Besondere Hinweise zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die geschuldete Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie als Verbraucher hierzu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig bestätigt haben, Kenntnis davon zu haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden.)

– An DL Bau GmbH, Musterstraße 123, 53227 Bonn, E-Mail: info@dlbaugmbh.de:

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

________________________________________________________________________

– Bestellt am (*)/erhalten am (*): _________________________

– Name des/der Verbraucher(s): _________________________

– Anschrift des/der Verbraucher(s): _________________________

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _________________________

– Datum: _________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

10. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen Malerbetrieb und Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Verbraucher und hat keinen Wohnsitz in Deutschland, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.

Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz des Malerbetriebs. Gesetzlich zwingende Gerichtsstandregelungen, insbesondere zugunsten von Verbrauchern (z.B. der Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers gemäß § 13 ZPO), bleiben unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, so bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt und rechtlich zulässig ist. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

Stand: April 2025